
...weil musizieren die Kommunikation fördert!
Was der Bundesrat verschweigt
- Der Bericht des Bundesrates vom Frühjahr 2005 über die „Musikalische Bildung“ listet klar eine ganze Reihe erheblicher Defizite in der schulischen und ausserschulischen Bildung in der Schweiz auf, und er stellt einen wegweisenden Massnahmenkatalog auf. Seit 2005 hat sich aber nichts Wesentliches geändert, ausser dass der Art. 12 KFG beschlossen wurde. Die Initiative ist die notwendige Antwort auf die Feststellungen und Forderungen des bundesrätlichen Berichts von 2005, und dies unter Wahrung des Systems der neuen Bildungsverfassung von Art. 61a – Art. 68.
- Der Bundesrat anerkennt zwar in allgemeiner Weise die gesellschaftliche Bedeutung der musikalischen Bildung (vgl. Ziff. 2.2 der Botschaft), aber er spricht überhaupt nicht von Bedeutung der Musik für die seelische und geistige Bildung der jungen Menschen, die zu entwickeln die Art. 11 und 67 Abs. 1 BV fordern. Der Bundesrat argumentiert kompetenzrechtlich und einseitig auf den schulischen Unterricht bezogen, aber nicht bildungs- und gesellschaftspolitisch. Damit gibt er auf die Initiative nur eine unvollständige und halbherzige Antwort.
- Die KMUs sind das Rückgrat der Schweizerischen Volkswirtschaft. Die Vereine sind das Rückgrat der kulturellen Identität unseres Landes.